E-Scooter Alter

 

E-Scooter Alter – wie wird damit umgegangen?

E-Scooter sind überall zu sehen. Vor allen in den Innenstädten sind sie innerhalb kürzester Zeit zu einem beliebten Transportmittel geworden. Seit sie offiziell zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wurden, ist es möglich, die E Scooter auch im öffentlichen Raum zu fahren. Aber es gibt viele Fragen rund um diese Form der Elektromobilität. Vor allem das Thema E Scooter Altersfreigabe steht immer wieder im Raum bei Fahrern und bei interessierten Käufern.

Die E-Scooter, oder auch Elektro Scooter genannt, sind gesetzlich als kleine Elektrofahrzeuge eingestuft. Ihre Handhabung ist daher in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Aus diesem Grund darf nicht jeder damit fahren und es müssen in Sachen E Scooter & Alter ein paar Punkte beachtet werden.

E Scooter – ab welchem Alter darf man fahren?

Seit die E Scooter offiziell am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, ist die Nutzung im Detail durch Gesetzestexte geregelt. Da es sich um kleine Elektrofahrzeuge handelt, gilt für die Nutzung Folgendes:

Gemäß § 3 heißt es: "Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, ein kleines Elektrofahrzeug zu fahren."

E-Scooter können daher ab dem 14. Lebensjahr gefahren werden. Es ist nicht erforderlich, einen E-Scooter Führerschein zu besitzen oder eine Prüfung bzw. bestimmte Kenntnisse nachzuweisen.

Wie so häufig, gibt es auch für die Altersbeschränkung bei E Scootern gesetzliche Ausnahmen. Es ist möglich, Elektro Scooter zu kaufen, die schon ab 12 Jahren zulässig sind. Diese dürfen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 12 km/h nicht überschreiten. Auch diese Modelle dürfen am Straßenverkehr teilnehmen.

Welche Regeln gelten in Sachen E Scooter und Alter?

Sobald man 14 Jahre alt ist, darf man einen E Scooter fahren. Die Höchstgeschwindigkeit eines E Scooters liegt dabei immer bei 20 km/h. Sind die Geräte schneller, dürfen sie nicht im Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Es ist jedoch möglich, sie auf privaten Geländen zu fahren.

Es gibt keine gesetzliche E-Scooter Helmpflicht, es ist jedoch immer ratsam, einen Kopfschutz zu tragen. Dies gilt generell für alle ungeschützten Transportmittel, auch für normale Tretroller und natürlich Fahrräder.

Es ist verboten, auf Gehwegen zu fahren, eine Zuwiderhandlung kann zu E Scooter Strafen führen. Je nach Vergehen gibt es hohe Bußgeldstrafen, wenn Du gegen die bestehenden Verordnungen verstößt.

Für E Scooter gelten die gleichen Verkehrsflächen, wie für Fahrräder. Damit sind E Scooter auf Autobahnen verboten. Verbotsschilder für das Radfahren gelten auch für E Scooter. Aktuell gibt es nur wenige Verbotsschilder speziell für die Gefährte. Allerdings werden diese vor allem für private Durchgangswege und Flächen zunehmend angebracht. Daher ist es wichtig, immer ein Auge auf das Umfeld zu haben.

Sämtliche dieser Regelungen sind unabhängig vom E Scooter Alter und sollten stets beachtet werden, um sicher unterwegs zu sein und mögliche E Scooter Strafen zu vermeiden.

Ab welchem Alter darf man einen E Scooter ausleihen?

Eine Alternative dazu, einen eigenen E Scooter zu fahren, ist das Mieten eines E Scooters. Obwohl Kinder ab 14 Jahren die Scooter fahren dürfen, dürfen sie in der Regel noch keine E Scooter mieten. Hier geht es in erster Linie darum, dass die Kinder keinen Mietvertrag eingehen dürfen.

Die meisten E-Scooter Anbieter legen ein Mindestalter von 18 Jahren fest, um die Scooter nach ihren Nutzungsbedingungen zu vermieten. Es ist außerdem nicht gestattet, einen Roller für Minderjährige zu mieten. Bei einer Kontrolle kann dies erneut für viel Ärger sorgen.

Somit gilt: Das gesetzliche E Scooter Alter liegt bei 14 Jahren bei Eigengebrauch, zum E Scooter mieten muss man in den meisten Fällen volljährig sein.

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