E-Scooter Alkohol

 

E Scooter und Alkohol – alle Fakten

E-Scooter sind in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen und dürfen als solche nicht auf Geh- oder Radwegen gefahren werden. Da also die E Scooter am Straßenverkehr teilnehmen, müssen sich E-Scooter Fahrer auch an die Gesetze und Verordnungen des Straßenverkehrs halten. Sie dürfen nur mit einer Straßenzulassung außerhalb vom Privatgelände gefahren werden. Viele fragen sich nun, wie es sich verhält, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol E-Scooter fährt. Welche Regeln es zum E-Scooter und Alkohol gibt, haben wir im Folgenden in der Übersicht zusammengefasst.

Gibt es eine E Scooter Alkohol Grenze?

Für das Fahren ist kein E-Scooter Führerschein notwendig. Solange der Fahrer 14 Jahre alt ist, darf er einen E-Scooter im Straßenverkehr fahren. Für E-Scooter Fahrer gibt es dabei einen Alkoholgrenzwert. Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer, auch wenn für den E-Scooter kein Führerschein benötigt wird.

Der Grenzwert liegt damit also bei 0,5 Promille. Allerdings nur für Fahrer, die älter als 21 Jahre sind oder sich nicht mehr in der Führerscheinprobezeit befinden. Hinzu kommt natürlich, dass der Alkoholverzehr für Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist.

Info: Immer wieder liest man, dass man nach einer bestimmten Anzahl von diversen alkoholischen Getränken noch unter dem Grenzwert liegt. Es ist davon abzuraten, sich darauf zu verlassen. Denn der tatsächliche Promillegehalt wird durch eine Reihe von Faktoren bestimmt. So spielen das Körpergewicht und die Nahrungsaufnahme eine wichtige Rolle.

Welche Strafen gibt es für E-Scooter Trunkenheitsfahrten?

Wird ein Fahrer auf einem E-Scooter kontrolliert und es wird eine Alkoholprobe genommen, kann es also Folgen haben, wenn man über dem Grenzwert liegt. Dabei greift eine Staffelung, die sich nach dem tatsächlichen Wert richtet. Es macht also einen Unterschied, ob der Wert leicht erhöht ist oder weit über der legalen Grenze liegt.

Wer mit 0,5 - 1,09 Promille einen E-Scooter fährt, aber keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Dennoch ist die dafür anstehende Strafe nennenswert. Wer erwischt wird, mit Alkohol einen E-Scooter zu fahren, und in den unteren Grenzbereich fällt, der muss in der Regel eine Geldstrafe zahlen. Darüber hinaus wird ein Fahrverbot für einen Monat verhängt und es gibt zwei Punkte in Flensburg. Diese Punkte sind auch dann relevant, wenn man keinen Führerschein besitzt. Es ist möglich, ein allgemeines Fahrverbot zu verhängen, das sich auf Fahrräder und E-Scooter ausweitet.

Wer mit mindestens 1,1 Promille auf einem E-Scooter erwischt wird oder ab 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, begeht jedoch eine Straftat. In diesem Fall kann es unter Umständen nicht nur zu einer Strafanzeige, sondern auch zu drastischen Strafen, wie Haft, kommen.

Deshalb ist wichtig, sich an die Grenzwerte zu halten, vor allem um sich und andere zu schützen.

E Scooter und Alkohol unter 21 Jahren

Insbesondere junge und somit unerfahrene Fahrer werden durch Gesetze mit strengen Auflagen geschützt. Junge E-Scooter Fahrer unter 21 Jahren haben daher dieselben strengen Vorgaben zum Alkohol während der Fahrt wie beim Autofahren.

Wer jünger als 21 Jahre ist und mit einem Fahrzeug aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, muss einen Grenzwert von 0,0 Promille einhalten. Es ist also nicht erlaubt, während der Fahrt unter jeglichem Alkoholeinfluss zu stehen. Das gilt auch für E-Scooter Fahrer.

Darüber hinaus dürfen Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, nicht unter dem Einfluss von Alkohol fahren. Die Probezeit für Autofahrer beginnt mit dem physischen Aushändigen des Führerscheins und sie dauert zwei Jahre. Wer seinen Führerschein also erst im Alter von 25 Jahren erhält, der befindet sich bis zum 27. Lebensjahr in der Probezeit und darf in diesem Zeitraum auch nicht mit 0,5 Promille ein Auto fahren.

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